Die Hobby-Wohnwagenwerk GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die technischen Standards der Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA. Wir überprüfen unsere Website regelmäßig hinsichtlich der Barrierefreiheit und passen diese Erklärung bei Bedarf an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hobby-caravan.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktuell erfüllt die Website die Anforderungen der EN 301 549 (bzw. WCAG 2.1 – Level AA) teilweise.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
Alt-Attribute (Bilder): Auf verschiedenen Seiten unseres Webauftritts sind Bilder ohne Alternativtexte (ALT-Attribute) eingebunden. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien erhalten keine Beschreibung des Bildinhalts, was die Nutzung der Website erschwert oder Informationen unzugänglich macht. Dieser Mangel ist auf die manuelle Pflege älterer Inhalte zurückzuführen.
Geplante Maßnahme: Die betroffenen Bilder werden sukzessive überarbeitet und mit geeigneten Alternativtexten versehen. Neue Inhalte werden bereits barrierefrei erstellt.
Automatisch generierte PDF-Dokumente: Auf unserer Website werden automatisch generierte PDF-Dokumente bereitgestellt (z. B. Produktvergleiche, Preislisten oder Fahrzeugkonfigurationen). Diese PDF-Dateien entsprechen derzeit nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente gemäß EN 301 549 bzw. PDF/UA-Standards. Die Dokumente werden durch ein automatisiertes System erzeugt, das aktuell keine barrierefreie Ausgabe unterstützt. Eine Umstellung erfordert tiefgreifende Anpassungen an der Systemarchitektur und ist mit einem hohen Entwicklungsaufwand verbunden.
Geplante Maßnahme: Wir prüfen derzeit die technische Machbarkeit und den Aufwand zur barrierefreien Generierung von PDF-Dokumenten. Langfristig ist eine Umstellung auf barrierefreie Ausgabeformate geplant.
Anwendung “Fahrzeugbörse”: Auf unserer deutschsprachigen Webseite ist ein externer Dienst integriert: CARAVANA Fahrzeugbörse. Die Einbindung erfolgt über ein eingebettetes Modul. Dieser Service entspricht derzeit nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß EN 301 549 bzw. WCAG 2.1. Nutzende mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader, Tastatursteuerung) können diesen eingebetteten Service nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, da z. B. die Tastaturnavigation, Kontraste oder Alternativtexte fehlen. Grund: Die Gestaltung, Programmierung und Barrierefreiheit des Dienstes liegen ausschließlich beim Drittanbieter CARAVANA. Wir haben keinen direkten Einfluss auf die technische Umsetzung.
Geplante Maßnahmen: Wir stehen mit dem Anbieter in Kontakt für die nachhaltige Verbesserungen in Richtung Barrierefreiheit. Eine vollständige Barrierefreiheit kann jedoch erst sichergestellt werden, wenn der Dienstleister entsprechende Anpassungen vornimmt.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.08.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für dein Feedback sowie alle weiteren Informationen spreche uns an. Benutze hierfür bitte unser Kontaktformular.
Du kannst uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Hobby-Wohnwagenwerk
Ing. Harald Striewski GmbH
Harald-Striewski-Straße 15
24787 Fockbek/Rendsburg
Beschwerdeverfahren
Wenn du der Ansicht bist, dass du durch eine nicht barrierefreie Gestaltung unserer digitalen Angebote benachteiligt bist oder auf Barrieren stößt, die deine Nutzung einschränkt, kannst du dich an uns wenden (siehe Kontakt unten).
Sollte deine Anfrage unbeantwortet bleiben oder du mit der Antwort nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, dich an die zuständige Durchsetzungsstelle gemäß § 16 BFSG zu wenden.
Diese Stelle unterstützt dich dabei, deine Rechte im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durchzusetzen.
Informationen zur zuständigen Durchsetzungsstelle erhältst du über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder die jeweiligen Landesbehörden, sobald diese benannt sind.
Weitere Informationen findest du unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Barrierefreiheit/barrierefreiheit.html
Letzte Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.08.2025 überprüft und aktualisiert.