Hinweise zu Fahrzeuggewichten und gewichtsbezogenen Angaben

Jedes Wohnmobil, jeder Kastenwagen und jeder Wohnwagen ist herstellerseitig für eine technisch zulässige Gesamtmasse ausgelegt, die während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Gesetzliche Vorgaben zu den Fahrzeuggewichten enthält die innerhalb der Europäischen Union einheitlich geltende Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021, deren wichtigste Inhalte wir für dich zusammengefasst haben. Bitte lies die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise sorgfältig durch. Diese sind bei der Auswahl deines Fahrzeugs und der Konfiguration von Sonderausstattung besonders zu beachten. Gerne unterstützen dich hierbei auch unsere Handelspartner.

1. Die technisch zulässige Gesamtmasse (in beladenem Zustand)

Die „technisch zulässige Gesamtmasse“ ist das herstellerseitig festgelegte maximale Gewicht, das dein Fahrzeug während der Fahrt im beladenen Zustand aufweisen darf. Bitte beachte, dass das Überschreiten der technisch zulässigen Gesamtmasse während der Fahrt ein Sicherheitsrisiko darstellen kann und in vielen europäischen Ländern bußgeldbewährt ist. Wir empfehlen dir deshalb, dein Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und sicherzustellen, dass die technisch zulässige Gesamtmasse eingehalten wird. Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse findest du für jeden Grundriss in den technischen Daten.

2. Die Masse in fahrbereitem Zustand

Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ entspricht grundsätzlich dem Gewicht des gemäß den Herstellerangaben serienmäßigen, leeren Fahrzeugs und umfasst nach der gesetzlichen Definition bei Wohnmobilen und Kastenwagen den zu mindestens 90 % gefüllten Kraftstofftank, die Masse des Fahrers, die pauschal mit 75 kg berücksichtigt wird, den Kraftstoff und die Flüssigkeiten sowie die Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung (sofern serienmäßig vorhanden) und das Reifenreparaturset.

Bei Wohnwagen beinhaltet die Masse in fahrbereitem Zustand die Masse des mit der Serienausstattung gemäß den Herstellerangaben ausgestatteten Fahrzeugs einschließlich der Flüssigkeiten, der Masse des Aufbaus, zusätzlicher Anhängevorrichtungen (sofern serienmäßig vorhanden) und des Reifenreparatursets.

Die Masse in fahrbereitem Zustand findest du für jeden Grundriss in den technischen Daten.

Bitte beachte, dass es sich bei den in den technischen Daten enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Werte aus dem Typgenehmigungsverfahren handelt. Diese unterliegen rechtlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 %, die sich unmittelbar auf die verbleibende Nutzlast des individuellen Fahrzeugs auswirken können.

Beispiel:

Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten:2.939 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %:± 147 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand2.792 bis 3.086 kg

Angaben zur rechtlich zulässigen Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand findest du ebenfalls in den technischen Daten.

Da sich das Auftreten von rechtlich zulässigen Toleranzen unmittelbar auf die verbleibende Nutzlast des individuellen Fahrzeugs auswirkt, müssen diese Toleranzen bereits bei der Konfiguration des Fahrzeugs berücksichtigt werden.

Beispiel:

Treten bei dem Fahrzeug aus obigem Beispiel bei der Masse in fahrbereitem Zustand rechtlich zulässige Toleranzen in Höhe von + 1 % auf, erhöht sich die Masse in fahrbereitem Zustand von 2.939 kg auf 2.968,4 kg, wodurch die Nutzlast des Fahrzeugs um 29,4 kg reduziert wird.

3. Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs und die Serien-/Sonderausstattung

Die „tatsächliche Masse des Fahrzeugs“ umfasst die Masse in fahrbereitem Zustand und die ab Werk eingebaute Sonderausstattung.

Die „Serienausstattung“ bezeichnet die grundlegende Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen auch alle serienmäßig angebauten Ausrüstungsteile. Einzelheiten zu der Serienausstattung findest du in unserem Konfigurator.

Die „Sonderausstattung“ bezeichnet alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Nicht zur Sonderausstattung zählt hingegen sonstiges Zubehör, das vom Hersteller, vom Handelspartner oder von dir selbst nach der Auslieferung des Fahrzeugs ab Werk verbaut wird. Angaben zu der werkseitig bestellbaren Sonderausstattung findest du ebenfalls in unserem Konfigurator.

Bitte beachte, dass der Einbau von Sonderausstattung stets die Nutzlast verringert (vgl. Ziffer 5.). Welche Masse an Sonderausstattung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, kannst du den Angaben zu den jeweiligen Grundrissen entnehmen (vgl. Ziffer 6.).

4. Die Masse der Mitfahrer / die Höchstzahl der Schlafplätze

Bei Wohnmobilen und Kastenwagen wird die Masse der Mitfahrer anhand der zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb berechnet, die für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen ist. Für jede mitfahrende Person werden pauschal 75 kg berechnet, unabhängig davon, wie viel die Mitfahrer tatsächlich wiegen. Da der Fahrer jedoch bereits bei der Masse in fahrbereitem Zustand berücksichtigt wurde, wird dieser bei der Masse der Mitfahrer nicht hinzugerechnet. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4 beträgt die Masse der Mitfahrer somit 225 kg (3*75 kg).

Für Wohnwagen wird die Anzahl der Schlafplätze ebenfalls für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen. Eine bei der Berechnung der Fahrzeuggewichte zu berücksichtigende gesonderte Masse ergibt sich aus der Anzahl der Schlafplätze jedoch nicht. Allerdings ist die Anzahl der Schlafplätze bei Wohnwagen maßgeblich für die Berechnung der sog. Mindest-Nutzlast (vgl. Ziffer 5.).

5. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast

Die „Nutzlast“ bezeichnet bei Wohnmobilen und Kastenwagen den Unterschied zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der Masse in fahrbereitem Zustand, erhöht um die Masse der Mitfahrer und die Masse der Sonderausstattung.

Bei Wohnwagen berechnet sich die Nutzlast, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand und die Masse der Sonderausstattung abgezogen werden.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 schreibt für die von HOBBY gebauten Fahrzeuge eine feste „Mindest-Nutzlast“ für Gepäck und sonstige Gegenstände, die nicht zur werkseitig eingebauten Sonderausstattung gehören, vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass du persönliches Gepäck und Verpflegung (z. B. Kleidung, Toiletten- und Küchenausstattung, Lebensmittel, Campingausrüstung oder Spielzeug) mitführen kannst, ohne die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand zu überschreiten.

Für die von HOBBY gebauten Wohnmobile und Kastenwagen berechnet sich diese Mindest-Nutzlast anhand der folgenden Formel:

Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10*(n + L)
n = Höchstzahl der Mitfahrer zzgl. des Fahrers und
L = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.

Beispiel: Bei einem Wohnmobil mit 4 zugelassenen Sitzplätzen und einer Länge von 7 m beträgt die Mindest-Nutzlast 110 kg (10*[4+7]).

Bei Wohnwagen berechnet sich die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast hingegen anhand der Höchstzahl der Schlafplätze:

Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10*(n + L)
n = Höchstzahl der Schlafplätze und
L = Aufbaulänge des Fahrzeugs in Metern.

Beispiel: Bei einem Wohnwagen mit 3 Schlafplätzen und einer Aufbaulänge von 5,5 m beträgt die Mindest-Nutzlast 85 kg (10*[3+5,5]).

Diese Mindest-Nutzlast darf bei der der Konfiguration deines Fahrzeugs nicht unterschritten werden. Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Sonderausstattung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr ausreichend freie Masse für die Mitfahrer (nur bei Wohnmobilen und Kastenwagen) und die Mindest-Nutzlast verbleibt, kannst du bei der Konfiguration grundrissabhängig eine Fahrzeugauflastung (Erhöhung der technisch zulässigen Gesamtmasse) wählen und/oder Sonderausstattung abwählen. Die Konfiguration und den Bestellvorgang kannst du andernfalls nicht fortsetzen.

Vergewissere dich ggf. bei deinem HOBBY-Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, d. h. dass ausreichend freie Masse für die Mitfahrer (nur bei Wohnmobilen und Kastenwagen) und die Mindest-Nutzlast verbleibt.

6. Die maximale Masse für Sonderausstattung

Damit die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Masse in fahrbereitem Zustand, der Masse der Mitfahrer (nur bei Wohnmobilen und Kastenwagen) und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast durch den Einbau von Sonderausstattung nicht überschritten wird, hat HOBBY den Einbau von Sonderausstattung begrenzt und herstellerseitig eine „maximale Masse für Sonderausstattung“ festgelegt.

Diese berechnet sich für Wohnmobile und Kastenwagen zunächst, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Mitfahrer sowie die Mindest-Nutzlast abgezogen werden. Bei Wohnwagen errechnet sich diese, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand und die Mindest-Nutzlast abgezogen werden.

Da es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um einen errechneten Wert handelt, der rechtlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegt und das Auftreten dieser Toleranzen zu einer faktischen Unterschreitung der Mindest-Nutzlast führen kann, werden bei der maximalen Masse für Sonderausstattung außerdem die gesetzlich zulässigen Toleranzen vorsorglich eingerechnet. Berücksichtigt werden außerdem besondere Ausstattungsmerkmale von Ländervarianten/Sondermodellen, die nicht zur Serienausstattung gehören.

Angaben zur maximalen Masse für Sonderausstattung findest du für jeden Grundriss in den technischen Daten.